Am Donnerstag heißt es erneut aufgepasst. Bundesweit findet wieder ein sog. Blitzmarathon statt. Für Bayern haben wir Ihnen die relevanten Stellen – sortiert nach Regierungsbezirken – nachfolgend aufgeführt.
Ab Donnerstag, 21.04.2016, 06:00 Uhr bis Freitag, 22.04.2016, 06:00 Uhr findet – nicht nur – in Bayern ein Blitzmarathon statt. Das Bayerische Innenministerium nennt dies eine 24-stündige Kontrollaktion gegen Raser. Bayernweit kontrollieren rund 1.800 Polizisten die Geschwindigkeit an 1.600 möglichen Messstellen. Für Juli wird eine weitere Aktion angekündigt.
Das Staatsministerium des Innern gibt vor, diese Aktion nicht wegen eines beherzten Griffs ins Portemonnaie durchführen zu wollen, sondern das Problembewusstsein für zu hohe Geschwindigkeit zu schärfen.
Bei Verkehrsunfällen starben im Jahr 2015 177 Menschen in Bayern. 2014 waren es noch 193.
So richtig interessant wird der Blitzmarathon aber erst, wenn es einen persönlich erwischt hat. Dann gilt folgende Faustformel: Nichts sagen! Geben Sie einen Verstoß nicht zu und machen Sie keine Aussagen zur Sache. Hierüber müssen Sie von den Polizeibeamten belehrt werden.
In Bayern wird an folgenden Stellen „geblitzt“:
• Regierungsbezirk Oberbayern
• Regierungsbezirk Niederbayern
• Regierungsbezirk Oberpfalz
• Regierungsbezirk Oberfranken
• Regierungsbezirk Mittelfranken
• Regierungsbezirk Unterfranken
• Regierungsbezirk Schwaben
Sollten Sie trotz aller Vorsicht doch geblitzt worden sein, geht in einigen Wochen ein Bußgeldbescheid bei Ihnen ein. Dabei sind folgende Rechtsfolgen wahrscheinlich: Entweder Sie haben die Geschwindigkeit nicht „über die Maßen“ überschritten, dann wird es mit einem Bußgeld oftmals getan sein. Sind Sie deutlich schneller gewesen, dann kommen Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot in Betracht.
Im Falle eines Bußgeldbescheid können wir Ihnen zudem die Überprüfung der Messung durch einen mit uns kooperierenden Sachverständigen anbieten. Nur damit hat eine Verteidigung Hand und Fuß.
Das Punktesystem haben wir Ihnen schon einmal zusammengestellt. Den Gang eines Bußgeldverfahrens in Bayern haben wir in unserem Beitrag „Bußgeldverfahren in Bayern – Eine Glosse“ (ironisch) ebenfalls schon einmal dargestellt.
Hoffentlich erwischt es Sie nicht. Wenn doch, dann melden Sie sich bei uns!