Kategorie: Allgemein

Weniger Verkehr führt zwar zu weniger Unfällen, ABER…

Ist das Fahrzeug erst einmal beschädigt und nicht mehr fahrfähig stellen sich aktuell einige Probleme. Zwar sind die Werkstätten wohl noch geöffnet, wohl aber sind die Verkaufsabteilungen der Autohäuser geschlossen. Was passiert also aktuell bei einem Totalschaden wenn man einen Ersatzwagen benötigt?

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Gewerbemietrecht

Derzeit machen einige Großunternehmen eine eher unglückliche Figur was das Thema Mietvertrag bzw. die Zahlung von Mieten während geschlossener Ladengeschäfte angeht.

Das am 27.03.2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht  mit sich und ändert bisherige rechtliche Gegebenheiten ab. Grundlegende Prinzipien des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts werden zeitweise außer Kraft gesetzt oder modifiziert.

Unter https://www.auvit.de/gewerbemietrecht/ haben wir Ihnen eine Reihe wichtiger rechtlicher Änderungen zusammengestellt. Rechtsanwalt Christian Rolle leitet das Referat Gewerbemietrecht und ist kompetenter und spezialisierter Ansprechpartner zu Fragen aus diesem Rechtsgebiet.

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Weniger Verkehr zu Corona-Zeiten

Wer aktuell zur Arbeit oder zum Einkaufen fährt hat den Eindruck, dass der Straßenverkehr deutlich weniger geworden ist.

Weniger Verkehr ist Fakt

Aktuelle Beobachtungen der Polizei und der Versicherungen bestätigen dies ebenso wie der Navianbieter TomTom und der ADAC. Das Kontaktverbot wegen des Coronavirus führt zu weniger Verkehr und damit zu weniger Unfällen auf den Straßen. So sagt etwa der Leiter der Unfallforschung der Versicherer Siegried Brockmann, dass aktuell ganz offensichtlich deutlich weniger Autoverkehr herrscht. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er: „Ich bin überzeugt davon, dass wir in diesem Frühjahr einen deutlichen Rückgang der Unfälle insgesamt, aber auch der Unfälle mit Personenschaden, sehen werden.“

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Unfall trotz Quarantäne – dumm gelaufen!

Im Landkreis Oder-Spree war eine unter Quarantäne gestellte Autofahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nachdem sich diese als mit Corona infiziert offenbarte, musste die Unfallaufnahme durch die Polizei in Vollschutzkleidung erfolgen. Ein dummer und vor allem unnötiger Zufall, der die Frau nun teuer zu stehen kommen kann, da sie gegen ihre Quarantäne-vorschriften verstoßen hat.

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Unfall zu Corona-Zeiten – auch nix anderes!

Zwar ist der Verkehr durch die staatlichen Ausgangsbeschränkungen zwischenzeitlich stark vermindert, gleichwohl sind manche Verkehrsteilnehmer mit ihren Gedanken weniger bei der Sache oder unterschätzen die Gefahren des (reduzierten) Verkehrs. Unfälle treten daher nach wie vor auf. Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls daher bitte weiterhin vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie entweder telefonisch, per Email oder auch gerne per Skype. Im Rahmen der Abwicklung von Unfällen ist dies ohnehin unser tägliches Brot, da die Verkehrsunfallregulierung nicht notwendigerweise den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt.

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BGH stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern

Bislang musste der Käufer eines Gebrauchtwagens, bei dem sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe ein Defekt zeigte, beweisen, dass dieser Defekt einen Mangel darstellte. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof nun in seiner Entscheidung vom 12.10.2016 aufgegeben. (mehr …)

Achtung Blitzmarathon am 21.04.2016

Am Donnerstag heißt es erneut aufgepasst. Bundesweit findet wieder ein sog. Blitzmarathon statt. Für Bayern haben wir Ihnen die relevanten Stellen – sortiert nach Regierungsbezirken – nachfolgend aufgeführt. (mehr …)

Schmerzensgeld bei Zugunfall

Der Schienenverkehr ist in Deutschland das sicherste Verkehrsmittel. Dennoch passieren pro Jahr knapp 500 Unfälle mit Bahn, S-Bahn, U-Bahn wobei hier allerdings nur 14 Personen im Jahr 2014 zu Tode kamen. Anlässlich des schweren Zugunglücks in Bad Aibling bei dem alleine 11 Menschen starben möchten wir hier kurz die wesentlichen Grundlagen der Haftung darstellen.

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Anspruch auf konkrete Nachbesserung bei Sachmangel

In einem Verfahren vor dem Landgericht Landshut wurde 2015 ein Urteil gesprochen, wonach der Käufer eines AUDI A5 Cabrio wegen eines Mangels am Verdeck Anspruch auf eine konkrete Form der Nachbesserung in Gestalt „Austausch Verdeckbezug“ hat. Dieses Verfahren ist leider auch ein gutes Beispiel dafür, wie man mit Kunden besser nicht umgehen sollte. (mehr …)