Gewerbemietrecht

Derzeit machen einige Großunternehmen eine eher unglückliche Figur was das Thema Mietvertrag bzw. die Zahlung von Mieten während geschlossener Ladengeschäfte angeht.

Das am 27.03.2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht  mit sich und ändert bisherige rechtliche Gegebenheiten ab. Grundlegende Prinzipien des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts werden zeitweise außer Kraft gesetzt oder modifiziert.

Unter https://www.auvit.de/gewerbemietrecht/ haben wir Ihnen eine Reihe wichtiger rechtlicher Änderungen zusammengestellt. Rechtsanwalt Christian Rolle leitet das Referat Gewerbemietrecht und ist kompetenter und spezialisierter Ansprechpartner zu Fragen aus diesem Rechtsgebiet.

Den Gesetzeswortlaut zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie finden Sie hier : https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html