Schlagworte: Corona

Gewerbemietrecht

Derzeit machen einige Großunternehmen eine eher unglückliche Figur was das Thema Mietvertrag bzw. die Zahlung von Mieten während geschlossener Ladengeschäfte angeht.

Das am 27.03.2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ bringt massive gesetzliche Änderungen u. a. im Zivilrecht, Insolvenzrecht sowie im Strafverfahrensrecht  mit sich und ändert bisherige rechtliche Gegebenheiten ab. Grundlegende Prinzipien des Allgemeinen und Besonderen Schuldrechts werden zeitweise außer Kraft gesetzt oder modifiziert.

Unter https://www.auvit.de/gewerbemietrecht/ haben wir Ihnen eine Reihe wichtiger rechtlicher Änderungen zusammengestellt. Rechtsanwalt Christian Rolle leitet das Referat Gewerbemietrecht und ist kompetenter und spezialisierter Ansprechpartner zu Fragen aus diesem Rechtsgebiet.

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Unfall trotz Quarantäne – dumm gelaufen!

Im Landkreis Oder-Spree war eine unter Quarantäne gestellte Autofahrerin in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nachdem sich diese als mit Corona infiziert offenbarte, musste die Unfallaufnahme durch die Polizei in Vollschutzkleidung erfolgen. Ein dummer und vor allem unnötiger Zufall, der die Frau nun teuer zu stehen kommen kann, da sie gegen ihre Quarantäne-vorschriften verstoßen hat.

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Unfall zu Corona-Zeiten – auch nix anderes!

Zwar ist der Verkehr durch die staatlichen Ausgangsbeschränkungen zwischenzeitlich stark vermindert, gleichwohl sind manche Verkehrsteilnehmer mit ihren Gedanken weniger bei der Sache oder unterschätzen die Gefahren des (reduzierten) Verkehrs. Unfälle treten daher nach wie vor auf. Wenden Sie sich im Falle eines Unfalls daher bitte weiterhin vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir beraten Sie entweder telefonisch, per Email oder auch gerne per Skype. Im Rahmen der Abwicklung von Unfällen ist dies ohnehin unser tägliches Brot, da die Verkehrsunfallregulierung nicht notwendigerweise den persönlichen Kontakt zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt.

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