Wird bei einem Verkehrsunfall das Auto des Geschädigten beschädigt, darf dieser (ab Überschreiten der Bagatellgrenze) einen Sachverständigen beauftragen. Dies wird meist über Empfehlungen der Werkstatt oder des Anwalts erfolgen. Später rechnet der Gutachter ab und stellt die Rechnung. Im Rahmen der Abwicklung kürzen Haftpflichtversicherungen dann gerne Teilbeträge aus diesen Gutachterrechnungen heraus.
In unseren Fällen ergibt sich danach meist ein „heiterer“ Schriftverkehr mit der Versicherung. (mehr …)