In einem Verfahren vor dem Landgericht Landshut wurde 2015 ein Urteil gesprochen, wonach der Käufer eines AUDI A5 Cabrio wegen eines Mangels am Verdeck Anspruch auf eine konkrete Form der Nachbesserung in Gestalt „Austausch Verdeckbezug“ hat. Dieses Verfahren ist leider auch ein gutes Beispiel dafür, wie man mit Kunden besser nicht umgehen sollte. (mehr …)