Bei Verkehrsunfall stets Rechtsanwalt einschalten?

Brauche ich bei einen Verkehrsunfall stets einen Rechtsanwalt? Diese Frage stellen sich Geschädigte aus einem Verkehrsunfall sehr oft.

Nach einem Verkehrsunfall treten eine Vielzahl verschiedener verkehrsrechtlicher Probleme auf. Zunächst sind an der Unfallstelle die Personalien festzustellen und der Unfallhergang muss dokumentiert werden. Die Polizei sollte stets gerufen werden, da nur diese den Unfall objektiv und professionell festhalten kann. Im Falle von Personenschäden muss zudem erste Hilfe geleistet werden. Sind diese ersten Schritte getan, sollte sich als nächstes die Unfallabwicklung mit der (gegnerischen) Versicherung anschließen, also die Fragen nach Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall etc. geklärt werden. Gefragt ist hierbei die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese ist für die Abwicklung des Unfallschadens zuständig. Parallel hierzu sollte die eigene Haftpflichtversicherung oder Voll-) Kaskoversicherung informiert werden.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls sollten Geschädigte sogleich einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen.

Sepzialisierter Rechtsanwalt notwendig?

Ein Kostenrisiko droht hier in der Regel nicht, da die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Rechtsanwalts bezahlen muss. Ein Rechtsanwalt vertritt die rechtlichen Interessen des Geschädigten. Das Verkehrsrecht ist eine komplizierte und vielschichtige Rechtsmaterie, die in aller Regel nur ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt überblicken kann. Im Verkehrsrecht wirken sich bei der Unfallregulierung rechtliche Einzelfragen z.T. erheblich auf den Anspruch des Geschädigten aus. So wird bei – von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten – Sachverständigengutachten oftmals auf die Berechnung des merkantilen Minderwerts „verzichtet“. Dass bei jedem nicht nur unerheblichen Verkehrsunfall durch die Einstufung als Unfallwagen auch ein Minderwert des Fahrzeugs eintritt ist klar und sollte stets eine Darstellung dieses Minderwerts auslösen. Dieses Versäumnis wird in aller Regel nur der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt erkennen. Auch etwaige Kürzungen bei Mietwagenkosten können ohne einen Anwalt gegenüber der Haftpflichtversicherung kaum durchgesetzt werden, da diese mit Schätzgrundlagen auf Basis Fraunhofer und Schwacke operieren, die von anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten kaum angegriffen werden können.

Rechtsanwalt contra Haftpflichtversicherung

Man sollte sich auch nicht auf die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorgeschlagene Unfallabwicklung verlassen. Die gegnerische Versicherung stellt dies in der Regel als Service dar, doch dient dies meist der Reduzierung der eigenen Leistungspflicht. Sachverständige werden dauerhaft von Versicherungen beauftragt, so dass man dort z.T. Tendenzen feststellt, die Gutachten versicherungsfreundlich zu erstellen. Dies ist sehr bedauerlich, werden dadurch doch die Ansprüche von (unverschuldet) Geschädigten beeinträchtigt. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann hier schon die ersten Fehler vermeiden.

Rechtsanwalt für Personenschäden

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist im Bereich des Verkehrsrechts insbesondere dann notwendig, wenn ein Personenschaden eingetreten ist. Ansprüche auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsschäden sind vom juristischen Laien ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts nur schwer zu berechnen. An dieser Stelle „verschenken“ Geschädigte also in aller Regel Geld, wenn sie sich nicht die Hilfe eines Rechtsanwalts holen. An dieser Stelle muss der Geschädigte aber aufpassen. Nicht jeder Rechtsanwalt, der im Verkehrsrecht tätig ist, ist auch in der Lage einen Schmerzensgeldanspruch korrekt zu berechnen. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Rechtsanwälte (auch Fachanwälte) an dieser Stelle das notwendige know how vermissen lassen und Geschädigten oftmals die Annahme eines von der Versicherung vorgeschlagenen Vergleichs raten, obwohl dieser zu niedrig ist und z.T. sogar wesentliche Ansprüche außer Acht lässt. Hier ist also darauf zu achten, dass der ausgewählte Rechtsanwalt auch im Bereich Schmerzensgeld, also der Geltendmachung von Personenschäden, versiert ist.

Die Frage „Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?“ ist also leicht zu beantworten. Holen Sie sich Hilfe!